Vertrags- und allgemeine Geschäftsbedingungen
für Internet- und Multimediabereich

Anmerkung

Unsere nachfolgende Musterverträge, Besondere und Allgemeine Geschäftsbedingungen wurden von dem Deutschem Multimedia Verband e.V erarbeitet und für die Multimedia-Produktion empfohlen.

Inhalt :

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I. Letter of Intent

……………………

nachfolgend Kunde genannt

und

czechpoint

treffen folgende Vereinbarung.

Der Kunde möchte durch „czechpoint” ein Multimediaprodukt (ggf. eine Web-Site) erstellen lassen.

Um dieses Vorhaben ohne zeitliche Verzögerung realisieren zu können, wird „czechpoint” ab dem (Datum/sofort) Leistungen für den Kunden erbringen. (Alternative 1)

bzw.

um dieses Vorhaben ohne zeitliche Verzögerung realisieren zu können, erbringt „czechpoint” bereits seit dem (Datum) Leistungen für den Kunden. (Alternative 2)

Die Zusammenarbeit der Parteien soll auf eine noch zu schaffende vertragliche Grundlage gestellt werden. Sollte eine solche ausdrückliche Regelung insgesamt nicht oder jedenfalls hinsichtlich einer Vergütung nicht getroffen werden, so sind sich die Parteien dennoch einig darüber, dass „czechpoint” für die erbrachten Leistungen vom Kunden die übliche Vergütung verlangen kann.

Der Kunde hat das Recht, die Inanspruchnahme der Leistungen von „czechpoint” jederzeit durch schriftliche Mitteilung gegenüber „czechpoint” zu beenden.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

Ort, Datum

……………………………………………… …………………………………………….
czechpoint Kunde

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II. Vertrag über das Erbringen von Beratungsleistungen

………………………………………………

nachfolgend Kunde genannt

und

czechpoint

schließen nachfolgenden Vertrag.

1 Präambel

(Eventuell weitere Vorgeschichte, Erwartungen etc.)

2 Leistungen von „czechpoint”

Der Kunde beauftragt „czechpoint”, ihn auf der Grundlage ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Bedingungen für Beratungsleistungen zu beraten.

czechpoint” soll insbesondere folgende Beratungsleistungen erbringen:

Design-Leistungen

XY-Konzeption

(weitere…)

3 Vergütung

Die Vergütung soll nicht nach Aufwand, sondern wie folgt geregelt werden:

Die Parteien vereinbaren für die Leistungen ein verbindliches Budget in Höhe von Euro …………

(Alternative I) oder

die Parteien vereinbaren für die Leistungen ein unverbindliches Budget in Höhe von Euro ………… auf der Grundlage der geltenden Stundensätze von „czechpoint”.

(Alternative II)

4 Ansprechpartner

Die Parteien benennen einander folgende Ansprechpartner und deren Stellvertreter:

für „czechpoint”: (Ansprechpartner)
  (Stellvertreter)
für den Kunden: (Ansprechpartner)
  (Stellvertreter)

 

Anlage: Pflichtenheft

Ort, Datum

………………………………. …………………………………
czechpoint Kunde

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III. Bedingungen für Beratungsleistungen

1 Anwendungsbereich

Diese Bedingungen regeln ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.

2 Leistungen von „czechpoint”

czechpoint” erbringt die Leistungen in der Weise, dass der Kunde gegenüber „czechpoint” seinen Beratungsbedarf ausführlich schildert und „czechpoint” daraufhin den Kunden hinsichtlich der Lösungsmöglichkeiten der aufgeworfenen Fragestellungen berät.

Der Kunde entscheidet in jeder Lage der Vertragsdurchführung über die von „czechpoint” zu erbringenden Leistungen und das weitere Vorgehen.

czechpoint” übernimmt es, die Zusammenarbeit und die dabei gewonnenen Erkenntnisse zu dokumentieren. „czechpoint” fasst die Erkenntnisse aus der Beratungstätigkeit für den Kunden zusammen und stellt dabei auch etwaige Empfehlungen zur Lösung aufgeworfener Fragestellungen dar.

Die Leistungen werden während der üblichen Geschäftsstunden von „czechpoint” erbracht.

3 Vergütung

Die Vergütung von „czechpoint” erfolgt auf der Basis des anfallenden Zeit- und Materialaufwands.

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IV. Vertrag zur Unterstützung bei der Erstellung eines Pflichtenhefts

…………………………………………………

nachfolgend Kunde genannt

und

czechpoint

schließen nachfolgenden Vertrag.

1 Präambel

Der Kunde beabsichtigt, durch „czechpoint” ein Multimediaprodukt (ggf. eine Web-Site) erstellen zu lassen. Hierzu ist zunächst das Erstellen eines Pflichtenhefts erforderlich, das die kundenseitigen Anforderungen an das Multimediaprodukt spezifiziert. Der Kunde möchte sich bei der Erstellung des Pflichtenhefts durch „czechpoint” unterstützen lassen.

2 Leistungen von „czechpoint”

Der Kunde beauftragt „czechpoint” mit der Unterstützung bei der Erstellung eines Produktionspflichtenhefts für ein Multimediaprodukt auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Bedingungen für Pflichtenhefterstellung, die Vertragsbestandteil sind.

Die von „czechpoint” zu erbringenden Unterstützungsleistungen sind:

die Beratung bei der Konzeptionierung

die Dokumentation der Beratungsleistungen

die Spezifizierung der Anforderungen an die zu erstellende Web-Site

die Dokumentation der Spezifizierung (Pflichtenheft)

3 Vergütung

Die Vergütung soll nicht nach Aufwand, sondern wie folgt geregelt werden:

Die Parteien vereinbaren für die Unterstützungsleistungen ein verbindliches Budget in Höhe von Euro ………… (Alternative I)

oder

die Parteien vereinbaren für die Leistungen ein unverbindliches Budget in Höhe von Euro ………… auf der Grundlage der geltenden Stundensätze von „czechpoint”. Erkennt „czechpoint” im Laufe der Diensteerbringung, dass die zur Erstellung des Pflichtenhefts zu erbringenden Leistungen nach Maßgabe der geltenden Stundensätze das vereinbarte Budget übersteigen werden, so wird „czechpoint” den Kunden unverzüglich hierauf hinweisen. Der Kunde hat dann das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Kündigt der Kunde den Vertrag aus diesem Grund, so stehen ihm die Arbeitsergebnisse gegen Vergütung der erbrachten Leistungen zu. Kündigt der Kunde nicht, so wird er mit „czechpoint” eine Regelung über die weitere Vertragsdurchführung herbeiführen. „czechpoint” ist bis zur Herbeiführung einer solchen Regelung nicht zur Diensteerbringung verpflichtet, es sei denn, dass das Budget noch nicht vollständig verbraucht ist. (Alternative II).

4 Ansprechpartner

Die Parteien benennen einander folgende Ansprechpartner und deren Stellvertreter:

für „czechpoint”: (Ansprechpartner)
  (Stellvertreter)
für den Kunden: (Ansprechpartner)
  (Stellvertreter)
Ort, Datum  
…………………………… ………………………
czechpoint Kunde

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V. Bedingungen für Pflichtenhefterstellung

1 Anwendungsbereich

Diese Bedingungen regeln ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Beratung und Unterstützung des Kunden bei der Erstellung eines Pflichtenhefts.

2 Leistungen

czechpoint” unterstützt den Kunden zunächst bei der Erarbeitung eines Konzepts, in dem die Kundenanforderungen festgehalten und fachlich aufbereitet werden. Hierzu schildert der Kunde gegenüber „czechpoint” seine Vorstellungen, insbesondere Wünsche und Erwartungen hinsichtlich der von ihm intendierten Multimedia-Produktion. Die bei der Feststellung der Kundenanforderungen aufgeworfenen Fragestellungen werden im Dialog erörtert.

Aufbauend auf dem erarbeiteten Konzept unterstützt „czechpoint” den Kunden bei der Erstellung eines Pflichtenhefts. Hierzu werden die Kundenanforderungen von „czechpoint” in Zusammenarbeit mit dem Kunden spezifiziert. Dabei wird insbesondere detailliert definiert, wie und womit die in dem Konzept festgehaltenen Anforderungen des Kunden zu realisieren sind. Das Pflichtenheft fasst die so gewonnenen Erkenntnisse zusammen und stellt im Ergebnis die strukturierte, vollständige und schrittweise aufgebaute Darstellung der Anforderungen an das intendierte Multimedia-Produkt dar. „czechpoint” übernimmt es, die Zusammenarbeit und die dabei gewonnenen Erkenntnisse zu dokumentieren und den Kunden laufend über die auf der Seite von „czechpoint” gewonnenen Erkenntnisse zu informieren.

Der Kunde entscheidet in jeder Lage der Vertragsdurchführung verantwortlich über die von „czechpoint” zu erbringenden Leistungen und das weitere Vorgehen. Möchte der Kunde die Leistungen von „czechpoint” nicht weiter in Anspruch nehmen, insbesondere weil die Leistungen in dem vom Kunden gewünschten Umfang erbracht wurden, so teilt er dies „czechpoint” mit. „czechpoint” wird dann die weitere Leistungserbringung mit sofortiger Wirkung einstellen und dem Kunden vorbehaltlich der Erfüllung der ihm obliegenden Vertragspflichten die gewonnenen Leistungsergebnisse übergeben.

3 Vergütung

Die Vergütung von „czechpoint” erfolgt auf der Basis des anfallenden Zeit- und Materialaufwands.

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VI. Vertrag zur Erstellung eines Multimedia-Produkts

……………………………….

nachfolgend Kunde genannt

und

„czechpoint”

schließen nachfolgenden Vertrag.

1 Präambel

(Eventuell weitere Vorgeschichte, Erwartungen etc.)

2 Leistungen von „czechpoint”

Der Kunde beauftragt „czechpoint”, ein Multimediaprodukt (ggf. eine Web-Site) auf der Grundlage des diesem Vertrag als Anlage beiliegenden Pflichtenhefts erstellen zu lassen. „czechpoint” wird hierzu folgende Leistungen auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Bedingungen für Erstellungsleistungen, die Vertragsbestandteil sind, erbringen:

Design-Leistungen

Programmierleistungen

3 Vergütung

Die Vergütung soll nicht nach Aufwand, sondern wie folgt geregelt werden:

Die Parteien vereinbaren für die Leistungen ein verbindliches Budget in Höhe von Euro ……….

(Alternative I) oder

die Parteien vereinbaren für die Leistungen ein unverbindliches Budget in Höhe von Euro ………. auf der Grundlage der geltenden Stundensätze von „czechpoint”.

(Alternative II)

4 Ansprechpartner

Die Parteien benennen einander folgende Ansprechpartner und deren Stellvertreter:

für „czechpoint”: (Ansprechpartner)
  (Stellvertreter)
für den Kunden: (Ansprechpartner)
  (Stellvertreter)

 

Anlage: - Pflichtenheft

Ort, Datum  
…………………… ………………………
czechpoint Kunde

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VII. Bedingungen für Erstellungsleistungen

1 Anwendungsbereich

Diese Bedingungen regeln ergänzend zu den Allgemeinen Bedingungen das Erbringen von Erstellungsleistungen.

2 Leistungen

2.1 Die „czechpoint” wird für den Kunden Erstellungsleistungen erbringen. Maßgebliche Grundlage hierfür ist das vom Kunden vorgelegte Pflichtenheft.

2.2 Die „czechpoint” wird dem Kunden die Erstellungsleistungen nach vollständiger Vergütungszahlung auf einem geeigneten Speichermedium übergeben, „czechpoint” ist berechtigt, die Art des Speichermediums nach billigem Ermessen (§315 BGB) zu bestimmen, wenn zuvor keine Einigung mit dem Kunden herbeigeführt werden konnte. Die Kosten für das Speichermedium trägt der Kunde.

2.3 „czechpoint” bietet an, nach Abschluss der Erstellungsleistungen für den Kunden die Pflege dieser Leistungen zu übernehmen.

3 Test

3.1 Auf Wunsch von „czechpoint” übernimmt es der Kunde als selbstständige Pflicht, bei der Überprüfung der Erstellungsleistungen auf ihre Vertragsgemäßheit mitzuwirken (Test).

3.2 „czechpoint” wird dem Kunden rechtzeitig vor der Durchführung des Tests das Testverfahren, den Ort, die Zeit sowie die bei dem Test vom Kunden zu erbringenden Mitwirkungshandlungen mitteilen und ihn zur Teilnahme an dem Test auffordern. Bei der Festlegung des Test-Zeitpunkts wird „czechpoint” auf die Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.

3.3 Im Rahmen des Tests wird ein schriftliches Testprotokoll erstellt, in dem der Ort, die Zeit, die technischen Umstände des Tests sowie die Teilnehmer an dem Test festgehalten werden. Der Kunde wird im Rahmen des Tests die Erstellungsleistungen auf ihre Vertragsgemäßheit prüfen und für ihn erkennbare nachteilige Abweichungen der Erstellungsleistungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit in das Protokoll aufnehmen lassen.

3.4 Gibt der Kunde ihm im Rahmen des Tests erkennbare nachteilige Abweichungen der Erstellungsleistungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit nicht zu Protokoll, so gelten die Erstellungsleistungen hinsichtlich dieser nicht gemeldeten Abweichungen als vertragsgemäß erbracht. Für den Fall, dass der Kunde seiner Pflicht zur Teilnahme an dem Test schuldhaft nicht oder nicht vollständig nachkommt, gilt Entsprechendes hinsichtlich der bei einer pflichtgemäßen Teilnahme erkennbaren Abweichungen. „czechpoint” wird den Kunden mit der Mitteilung nach Absatz 2 auf diese Bedeutung seines Verhaltens hinweisen. Die Pflicht des Kunden, auch nach Durchführung des Tests auf erkannte Mängel hinzuweisen, bleibt hiervon unberührt.

4 Gewährleistung

4.1 Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln, sind keine Beschaffenheitsangaben.

4.2 „czechpoint” leistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Ablieferung der Erstellungsleistungen Gewähr dafür, dass die Erstellungsleistungen mängelfrei sind. Verlangt der Kunde Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache), so kann „czechpoint” nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder mangelfreie Erstellungsleistungen liefern.

4.3 Die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen ist davon abhängig, dass Mängel innerhalb von einer Woche nach ihrem erstmaligen Erkennen schriftlich gemeldet werden.

4.4 „czechpoint” kann die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde die für die Erstellungsleistungen geschuldete Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und die ausstehende Vergütung unter Berücksichtigung des Mangels nicht unverhältnismäßig hoch ist.

4.5 „czechpoint” haftet nicht in den Fällen, in denen der Kunde Änderungen an den von „czechpoint” erbrachten Erstellungsleistungen vorgenommen hat, es sei denn, dass diese Änderungen ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren.

4.6 Der Kunde wird „czechpoint” bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.

4.7 Sofern ein behaupteter Mangel nach entsprechender Untersuchung nicht einer Gewährleistungsverpflichtung von „czechpoint” zuzuordnen ist, kann der Kunde mit den für Verifizierung und Mangelbehebung entstandenen Aufwendungen von „czechpoint” zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen belastet werden.

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VIII. Vertrag über die Erbringung von Pflegeleistungen

…………………………………………

nachfolgend Kunde genannt

und

czechpoint

schließen nachfolgenden Vertrag.

1 Präambel

czechpoint” hat für den Kunden eine Web-Site erstellt (Alternative I)

oder

der Kunde hat sich durch eine andere czechpoint eine Web-Site erstellen lassen. (Alternative II)

Diese Site soll durch „czechpoint” nunmehr gepflegt werden.

2 Leistungen von „czechpoint”

Der Kunde beauftragt „czechpoint” mit der Pflege der in Anlage 1 beschriebenen Web-Site auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Bedingungen für Pflegeleistungen, die Vertragsbestandteil sind.

Die Pflegeleistungen beziehen sich nicht auf die in Anlage 1 ausdrücklich ausgeschlossenen Bestandteile der Web-Site (Alternative I zu Nummer 1)

oder

czechpoint” übernimmt die Pflege von Software des Kunden, die von einem anderen Anbieter erstellt wurde. Die Pflege ist deshalb nur dann möglich, wenn „czechpoint” in die Lage versetzt wird. Ablauf, Struktur, Funktionalitäten und Schnittstellen der Fremdsoftware umfassend nachvollziehen zu können. Der Kunde wird „czechpoint” daher alle ihm verfügbaren Unterlagen (Dokumentation, Quellcode etc.) zu dieser Software zur Verfügung stellen, es sei denn, dies ist ihm aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen nicht möglich. Die Bestandteile der Software, für die diese Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt werden können, werden von der Pflege ausgenommen.

(Alternative II zu Nummer 1)

3 Vorhaltekosten

Die Durchführung der Pflegeleistungen nach diesem Vertrag erfordert das Vorhalten einer Mindestzahl qualifizierter Mitarbeiter. Die hierdurch entstehenden Vorhaltekosten hat der Kunde in Höhe von Euro ………. monatlich zzgl. USt. in gesetzlicher Höhe zu entrichten.

In Anspruch genommene Pflegeleistungen werden mit den Vorhaltekosten im Monat der Inanspruchnahme verrechnet (Alternative I)

oder

in Anspruch genommene Pflegeleistungen werden nicht mit den Vorhaltekosten im Monat der Inanspruchnahme verrechnet. (Alternative II)

4 Ansprechpartner

Die Parteien benennen einander folgende Ansprechpartner und deren Stellvertreter:

Für „czechpoint”: (Ansprechpartner)
  (Stellvertreter)
Für den Kunden: (Ansprechpartner)
  (Stellvertreter)

 

5 Hosting (Optional)

Die Web-Site wird nicht bei „czechpoint” gehostet, sondern bei … . Die Pflege erfolgt im Wege der Datenfernübertragung. Die für die Pflege erforderlichen Zugriffsrechte sind in der Anlage 2 niedergelegt. Für Störungen im Bereich der Telekommunikationsnetze oder des hostenden Unternehmens ist „czechpoint” nicht verantwortlich.

Anlagen:

Anlage 1 Beschreibung der zu pflegenden Web-Site

Anlage 2 Zugriffsrechte

Hamburg, den

………………… ………………………
czechpoint Kunde

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IX. Bedingungen für Pflegeleistungen

1 Anwendungsbereich

Diese Bedingungen regeln ergänzend zu den Allgemeinen Bedingungen das Erbringen von Pflegeleistungen.

2 Leistungen

2.1 Die „czechpoint” erbringt für den Kunden außerhalb von Gewährleistungsverpflichtungen Pflegeleistungen gemäß der jeweiligen Beauftragung durch den Kunden. Zu den Pflegeleistungen gehören sowohl die Vornahme von Änderungen und Erweiterungen der Web-Site als auch damit zusammenhängende Beratungsleistungen. Nicht zu den Pflegeleistungen gehört die grundlegende Neu- oder Umgestaltung der Web-Site (z. B. Relaunch).

2.2 „czechpoint” verpflichtet sich, die Aufträge des Kunden zur Erbringung von Pflegeleistungen anzunehmen, sofern ihr dies aus betrieblichen Gründen möglich ist. Zur Ablehnung eines Auftrags ist „czechpoint” insbesondere dann berechtigt, wenn ihr keine ausreichenden personellen oder technischen Ressourcen zur Verfügung stehen, um den Auftrag auszuführen, oder der Auftrag vom Kunden nicht hinreichend spezifiziert ist.

2.3 „czechpoint” wird dem Kunden die Ablehnung eines Auftrags unverzüglich mitteilen.

3 Mitwirkungsleistungen

3.1 Der Kunde wird bei Auftragserteilung alle zur Durchführung des Pflegeauftrags erforderlichen Informationen an „czechpoint” übermitteln. Auf Anforderung von „czechpoint” wird er unverzüglich „czechpoint” noch fehlende Informationen nachreichen.

3.2 Der Kunde wird, sofern die Pflegeleistungen nur mit Unterstützung Dritter erbracht werden können (z. B. Pflege einer nicht bei „czechpoint” gehosteten Web-Site), die erforderliche Unterstützung veranlassen.

4 Kündigung

4.1 Jede Partei kann diesen Vertrag mit einer Frist von sechs Wochen zum Kalenderquartalsende schriftlich kündigen. Bereits angenommene Aufträge sind durch die Kündigung nicht betroffen.

4.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5 Abnahmeverfahren

5.1 Die Parteien legen rechtzeitig ein verbindliches Abnahmeverfahren für die Pflegeleistungen fest. Im Rahmen der Abnahme wird ein schriftliches Abnahmeprotokoll erstellt.

5.2 „czechpoint” wird den Kunden rechtzeitig auffordern, die abnahmepflichtigen Leistungen auf der Grundlage des Abnahmeverfahrens abzunehmen.

5.3 Der Kunde nimmt die Werkleistungen innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen nach Zugang der Aufforderung zur Abnahme ab oder lehnt eine Abnahme ab. Erklärt sich der Kunde innerhalb dieser Frist zu der Abnahme nicht, indem er weder eine Ablehnung der Abnahme ausspricht noch wesentliche Mängel rügt, gelten die Leistungen auch bei Vorliegen wesentlicher Mängel als durch den Kunden abgenommen, wenn der Kunde auf diese Wirkungen bei der Aufforderung zur Abnahme hingewiesen wurde.

6 Übergabe der Pflegeleistung

Nach Abnahme und vollständiger Vergütungszahlung wird „czechpoint” dem Kunden die entsprechenden Pflegeleistungen auf einem geeigneten Speichermedium übergeben. „czechpoint” ist berechtigt, die Art des Speichermediums nach billigem Ermessen zu bestimmen, wenn zuvor keine Einigung mit dem Kunden herbeigeführt werden konnte. Die Kosten für das Speichermedium trägt der Kunde.

7 Gewährleistung

7.1 Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln, sind keine Beschaffenheitsangaben.

7.2 „czechpoint” leistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Abnahme Gewähr dafür, dass die erbrachten Leistungen nicht mit Mängeln behaftet sind.

7.3 Die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen ist davon abhängig, dass Mängel innerhalb von einer Woche nach ihrem erstmaligen Erkennen schriftlich gemeldet werden.

7.4 „czechpoint” kann die Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung) verweigern, solange der Kunde die für die Leistung geschuldete Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und die ausstehende Vergütung unter Berücksichtigung des Mangels nicht unverhältnismäßig hoch ist.

7.5 „czechpoint” haftet nicht in den Fällen, in denen der Kunde Änderungen an den von „czechpoint” erbrachten Leistungen vorgenommen hat, es sei denn, dass diese Änderungen ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren.

7.6 Der Kunde wird „czechpoint” bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.

7.7 Sofern ein behaupteter Mangel nach entsprechender Untersuchung nicht einer Gewährleistungsverpflichtung von „czechpoint” zuzuordnen ist, kann der Kunde mit den für Verifizierung und Mangelbehebung entstandenen Aufwendungen von „czechpoint” zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen belastet werden.

8 Hinterlegung des Quellcodes

8.1 Auf Verlangen des Kunden hat „czechpoint” stets die aktuelle Version des Quellcodes für die von „czechpoint” nach diesem Vertrag zu pflegende Software bei einem vom Kunden zu bestimmenden Notar zu hinterlegen. Die Verpflichtung besteht für Quellcode, der sich auf die Software von Drittanbietern bezieht jedoch nur, wenn „czechpoint” gegenüber dem Drittanbieter berechtigt ist, den Quellcode nach Maßgabe dieser Bestimmungen zu hinterlegen. Die Hinterlegung aktueller Versionen des Quellcodes erfolgt in vierteljährlichen Abständen.

8.2 Die Parteien werden mit dem Notar eine Hinterlegungsvereinbarung schließen, die die in diesem Vertrag enthaltenen Regelungen berücksichtigt. In dieser Vereinbarung ist auch sicherzustellen, dass der Kunde einmal je Kalendervierteljahr durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen Einsicht in die bei dem Notar hinterlegten Unterlagen nehmen kann, um die Einhaltung der Hinterlegungsvereinbarung durch „czechpoint” zu überprüfen. Der Sachverständige ist zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Die Kosten des Notars und des Sachverständigen gehen zu Lasten des Kunden.

8.3 Ist „czechpoint” binnen einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist unter Androhung der Übernahme des Quellcodes nicht in der Lage, ihren Verpflichtungen zur Softwarepflege nach diesem Vertrag nachzukommen, so ist der Kunde nach vorheriger schriftlicher Mitteilung gegenüber „czechpoint” berechtigt, den Quellcode von dem Notar herauszuverlangen. Einzelheiten hierzu regelt die mit dem Notar getroffene Hinterlegungsvereinbarung.

8.4 Für den Fall der Herausgabe des Quellcodes an den Kunden erhält der Kunde ein einfaches Recht zur Bearbeitung des Quellcodes, zu seiner Übersetzung in einen maschinenlesbaren Objectcode und damit zur Änderung der dem Kunden überlassenen Software. Das Bearbeitungsrecht umfasst nur solche Bearbeitungen, die nach diesem Vertrag Gegenstand der Leistungen von „czechpoint” sein könnten. Soweit dies zur Bearbeitung des Quellcodes, Übersetzung in einem maschinenlesbaren Object-Code und zur Änderung der dem Kunden überlassenen Software erforderlich ist, kann der Kunde die ihm eingeräumten Nutzungsrechte - auf das erforderliche zeitliche Maß beschränkt - übertragen und den Quellcode zugänglich machen. Die bestehenden Urheberrechte der czechpoint bleiben unberührt.

8.5 Die vorstehend geregelte Übertragung der Nutzungsrechte sowie die Zugänglichmachung des Quellcodes sind nur gegenüber Mitarbeitern oder Subunternehmern des Kunden gestattet, die der Kunde zur Bearbeitung und Übersetzung des Quellcodes einschaltet.

8.6 Im Übrigen steht dem Kunden ein Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Vermietung oder sonstigen Zugänglichmachung des Quellcodes gegenüber Dritten nicht zu.

8.7 Der Kunde wird die ihm durch Zugang zu dem Quellcode vermittelten Informationen über den Quellcode geheim halten und an Dritte nicht weitergeben. Der Kunde wird auch sicherstellen, dass den Personen, denen er nach Absatz 5 den Quellcode zugänglich machen darf, eine entsprechende Geheimhaltungspflicht auferlegt wird.

8.8 „czechpoint” kann den hinterlegten Quellcode nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden vom Notar herausverlangen.

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X. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Zusammenarbeit

1.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.

1.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen „czechpoint” unverzüglich mitzuteilen.

1.3 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.

1.4 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

1.5 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrags eingreifen zu können.

1.6 Über den Informationsaustausch der Ansprechpartner wird „czechpoint” ein Protokoll erstellen. Das Protokoll ist dem Kunden zu übermitteln. Bei gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in das Protokoll aufnehmen zu lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche nach Empfang des Protokolls auszuüben.

2 Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Der Kunde unterstützt „czechpoint” bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen. Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird „czechpoint” hinsichtlich der von „czechpoint” zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.

2.2 Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.

2.3 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, „czechpoint” im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o. Ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese „czechpoint” umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass „czechpoint” die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.

2.4 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

3 Beteiligung Dritter

Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von „czechpoint” tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. „czechpoint” hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn „czechpoint” aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

4 Termine

4.1 Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von „czechpoint” nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.

4.2 Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach §286 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

4.3 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat „czechpoint” nicht zu vertreten und berechtigen „czechpoint”, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. „czechpoint” wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

5 Leistungsänderungen

5.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von „czechpoint” zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber „czechpoint” äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann „czechpoint” von dem Verfahren nach den Absätzen 2 bis 5 absehen.

5.2 „czechpoint” prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt „czechpoint”, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt „czechpoint” dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt „czechpoint” die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.

5.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird „czechpoint” dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

5.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.

5.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.

5.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. „czechpoint” wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

5.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von „czechpoint” berechnet.

5.8 „czechpoint” ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von „czechpoint” für den Kunden zumutbar ist.

6 Vergütung

6.1 Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz von „czechpoint” mehr als 50 km beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, kann „czechpoint” eine Handling Fee in Höhe von ………… (Anmerkung: individueller Satz der czechpoint einzutragen) erheben.

6.2 Die Vergütung von „czechpoint” erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwands sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von „czechpoint”, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. „czechpoint” ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrunde liegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von „czechpoint” erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.

6.3 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von „czechpoint” getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von „czechpoint” für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.

6.4 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7 Rechte

7.1 „czechpoint” gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§69d und 66e des Urheberrechtsgesetzes.

7.2 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.

7.3 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. „czechpoint” kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzugs widerrufen.

8 Schutzrechtsverletzungen

8.1 „czechpoint” stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Kunde wird „czechpoint” unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Kunde die czechpoint nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.

8.2 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf „czechpoint” - unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden - nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

9 Rücktritt

Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn „czechpoint” diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.

10 Haftung

10.1 „czechpoint” haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet „czechpoint” nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.2 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet worden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf Euro (Anmerkung: hier ist ein von der czechpoint festzulegender Betrag - bspw. die vereinbarte Vergütung - einzusetzen).

10.3 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet „czechpoint” insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

10.4 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von „czechpoint”.

11 Abwerbungsverbot

Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von „czechpoint” abzuwerben oder ohne Zustimmung von „czechpoint” anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von „czechpoint” der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

12 Geheimhaltung, Presseerklärung

12.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrags verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

12.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrags und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

12.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

12.4 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

12.5 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per E-Mail - zulässig.

13 Schlichtung

13.1 Die Parteien versuchen, bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen.

13.2 Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat.

13.3 Um ein Schlichtungsverfahren durchzuführen, werden die Parteien die Schlichtungsstelle des Deutscher Multimedia Verband e.V., Kaistraße 14 in 40221 Düsseldorf, anrufen mit dem Ziel, die Meinungsverschiedenheit nach dessen Schlichtungsordnung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen.

13.4 Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung.

13.5 Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der vorangehenden Erörterung zwischen den Ansprechpartnern, betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Schlichtung und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Schlichtungsergebnisse zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.

14 Sonstiges

14.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des §354a HGB bleibt hiervon unberührt.

14.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

14.3 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

14.4 „czechpoint” darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. „czechpoint” darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

15 Schlussbestimmungen

15.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.

15.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

15.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

15.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

15.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von „czechpoint”.

     

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