Anmerkung Unsere nachfolgende
Musterverträge, Besondere und Allgemeine Geschäftsbedingungen wurden von
dem Deutschem Multimedia Verband e.V erarbeitet und für die
Multimedia-Produktion empfohlen.
Inhalt :
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I. Letter of Intent
……………………
nachfolgend Kunde genannt
und
„czechpoint”
treffen folgende Vereinbarung.
Der Kunde möchte durch „czechpoint” ein Multimediaprodukt (ggf. eine
Web-Site) erstellen lassen.
Um dieses Vorhaben ohne zeitliche Verzögerung realisieren zu können,
wird „czechpoint” ab dem (Datum/sofort) Leistungen für den Kunden
erbringen. (Alternative 1)
bzw.
um dieses Vorhaben ohne zeitliche Verzögerung realisieren zu können,
erbringt „czechpoint” bereits seit dem (Datum) Leistungen für den Kunden.
(Alternative 2)
Die Zusammenarbeit der Parteien soll auf eine noch zu schaffende
vertragliche Grundlage gestellt werden. Sollte eine solche ausdrückliche
Regelung insgesamt nicht oder jedenfalls hinsichtlich einer Vergütung
nicht getroffen werden, so sind sich die Parteien dennoch einig darüber,
dass „czechpoint” für die erbrachten Leistungen vom Kunden die übliche
Vergütung verlangen kann.
Der Kunde hat das Recht, die Inanspruchnahme der Leistungen von
„czechpoint” jederzeit durch schriftliche Mitteilung gegenüber „czechpoint” zu
beenden.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
Ort, Datum
| ……………………………………………… |
……………………………………………. |
| „czechpoint” |
Kunde |
|
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II. Vertrag über das Erbringen von Beratungsleistungen
………………………………………………
nachfolgend Kunde genannt
und
„czechpoint”
schließen nachfolgenden Vertrag.
1 Präambel
(Eventuell weitere Vorgeschichte, Erwartungen etc.)
2 Leistungen von „czechpoint”
Der Kunde beauftragt „czechpoint”, ihn auf der Grundlage ihrer
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Bedingungen für
Beratungsleistungen zu beraten.
„czechpoint” soll insbesondere folgende Beratungsleistungen erbringen:
Design-Leistungen
XY-Konzeption
(weitere…)
3 Vergütung
Die Vergütung soll nicht nach Aufwand, sondern wie folgt geregelt
werden:
Die Parteien vereinbaren für die Leistungen ein verbindliches Budget
in Höhe von Euro …………
(Alternative I) oder
die Parteien vereinbaren für die Leistungen ein unverbindliches
Budget in Höhe von Euro ………… auf der Grundlage der geltenden
Stundensätze von „czechpoint”.
(Alternative II)
4 Ansprechpartner
Die Parteien benennen einander folgende Ansprechpartner und deren
Stellvertreter:
| für „czechpoint”: |
(Ansprechpartner) |
| |
(Stellvertreter) |
| für den Kunden: |
(Ansprechpartner) |
| |
(Stellvertreter) |
Anlage: Pflichtenheft
Ort, Datum
| ………………………………. |
………………………………… |
| „czechpoint” |
Kunde |
|
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III. Bedingungen für Beratungsleistungen
1 Anwendungsbereich
Diese Bedingungen regeln ergänzend zu den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen nach
Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
2 Leistungen von „czechpoint”
„czechpoint” erbringt die Leistungen in der Weise, dass der Kunde
gegenüber „czechpoint” seinen Beratungsbedarf ausführlich schildert und
„czechpoint” daraufhin den Kunden hinsichtlich der Lösungsmöglichkeiten der
aufgeworfenen Fragestellungen berät.
Der Kunde entscheidet in jeder Lage der Vertragsdurchführung über die
von „czechpoint” zu erbringenden Leistungen und das weitere Vorgehen.
„czechpoint” übernimmt es, die Zusammenarbeit und die dabei gewonnenen
Erkenntnisse zu dokumentieren. „czechpoint” fasst die Erkenntnisse aus der
Beratungstätigkeit für den Kunden zusammen und stellt dabei auch etwaige
Empfehlungen zur Lösung aufgeworfener Fragestellungen dar.
Die Leistungen werden während der üblichen Geschäftsstunden von
„czechpoint” erbracht.
3 Vergütung
Die Vergütung von „czechpoint” erfolgt auf der Basis des anfallenden
Zeit- und Materialaufwands.
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IV. Vertrag zur Unterstützung bei der Erstellung eines Pflichtenhefts
…………………………………………………
nachfolgend Kunde genannt
und
„czechpoint”
schließen nachfolgenden Vertrag.
1 Präambel
Der Kunde beabsichtigt, durch „czechpoint” ein Multimediaprodukt (ggf.
eine Web-Site) erstellen zu lassen. Hierzu ist zunächst das Erstellen
eines Pflichtenhefts erforderlich, das die kundenseitigen Anforderungen
an das Multimediaprodukt spezifiziert. Der Kunde möchte sich bei der
Erstellung des Pflichtenhefts durch „czechpoint” unterstützen lassen.
2 Leistungen von „czechpoint”
Der Kunde beauftragt „czechpoint” mit der Unterstützung bei der
Erstellung eines Produktionspflichtenhefts für ein Multimediaprodukt auf
der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Bedingungen
für Pflichtenhefterstellung, die Vertragsbestandteil sind.
Die von „czechpoint” zu erbringenden Unterstützungsleistungen sind:
die Beratung bei der Konzeptionierung
die Dokumentation der Beratungsleistungen
die Spezifizierung der Anforderungen an die zu erstellende Web-Site
die Dokumentation der Spezifizierung (Pflichtenheft)
3 Vergütung
Die Vergütung soll nicht nach Aufwand, sondern wie folgt geregelt
werden:
Die Parteien vereinbaren für die Unterstützungsleistungen ein
verbindliches Budget in Höhe von Euro ………… (Alternative I)
oder
die Parteien vereinbaren für die Leistungen ein unverbindliches
Budget in Höhe von Euro ………… auf der Grundlage der geltenden
Stundensätze von „czechpoint”. Erkennt „czechpoint” im Laufe der Diensteerbringung, dass die zur Erstellung des Pflichtenhefts zu
erbringenden Leistungen nach Maßgabe der geltenden Stundensätze das
vereinbarte Budget übersteigen werden, so wird „czechpoint” den Kunden
unverzüglich hierauf hinweisen. Der Kunde hat dann das Recht, den
Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Kündigt der Kunde den
Vertrag aus diesem Grund, so stehen ihm die Arbeitsergebnisse gegen
Vergütung der erbrachten Leistungen zu. Kündigt der Kunde nicht, so wird
er mit „czechpoint” eine Regelung über die weitere Vertragsdurchführung
herbeiführen. „czechpoint” ist bis zur Herbeiführung einer solchen Regelung
nicht zur Diensteerbringung verpflichtet, es sei denn, dass das Budget
noch nicht vollständig verbraucht ist. (Alternative II).
4 Ansprechpartner
Die Parteien benennen einander folgende Ansprechpartner und deren
Stellvertreter:
| für „czechpoint”: |
(Ansprechpartner) |
| |
(Stellvertreter) |
| für den Kunden: |
(Ansprechpartner) |
| |
(Stellvertreter) |
| Ort, Datum |
|
| …………………………… |
……………………… |
| „czechpoint” |
Kunde |
|
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V. Bedingungen für Pflichtenhefterstellung
1 Anwendungsbereich
Diese Bedingungen regeln ergänzend zu den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen die Beratung und Unterstützung des Kunden bei der
Erstellung eines Pflichtenhefts.
2 Leistungen
„czechpoint” unterstützt den Kunden zunächst bei der Erarbeitung eines
Konzepts, in dem die Kundenanforderungen festgehalten und fachlich
aufbereitet werden. Hierzu schildert der Kunde gegenüber „czechpoint” seine
Vorstellungen, insbesondere Wünsche und Erwartungen hinsichtlich der von
ihm intendierten Multimedia-Produktion. Die bei der Feststellung der
Kundenanforderungen aufgeworfenen Fragestellungen werden im Dialog
erörtert.
Aufbauend auf dem erarbeiteten Konzept unterstützt „czechpoint” den
Kunden bei der Erstellung eines Pflichtenhefts. Hierzu werden die
Kundenanforderungen von „czechpoint” in Zusammenarbeit mit dem Kunden
spezifiziert. Dabei wird insbesondere detailliert definiert, wie und
womit die in dem Konzept festgehaltenen Anforderungen des Kunden zu
realisieren sind. Das Pflichtenheft fasst die so gewonnenen Erkenntnisse
zusammen und stellt im Ergebnis die strukturierte, vollständige und
schrittweise aufgebaute Darstellung der Anforderungen an das intendierte
Multimedia-Produkt dar. „czechpoint” übernimmt es, die Zusammenarbeit und
die dabei gewonnenen Erkenntnisse zu dokumentieren und den Kunden
laufend über die auf der Seite von „czechpoint” gewonnenen Erkenntnisse zu
informieren.
Der Kunde entscheidet in jeder Lage der Vertragsdurchführung
verantwortlich über die von „czechpoint” zu erbringenden Leistungen und das
weitere Vorgehen. Möchte der Kunde die Leistungen von „czechpoint” nicht
weiter in Anspruch nehmen, insbesondere weil die Leistungen in dem vom
Kunden gewünschten Umfang erbracht wurden, so teilt er dies „czechpoint”
mit. „czechpoint” wird dann die weitere Leistungserbringung mit sofortiger
Wirkung einstellen und dem Kunden vorbehaltlich der Erfüllung der ihm
obliegenden Vertragspflichten die gewonnenen Leistungsergebnisse
übergeben.
3 Vergütung
Die Vergütung von „czechpoint” erfolgt auf der Basis des anfallenden
Zeit- und Materialaufwands.
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VI. Vertrag zur Erstellung eines Multimedia-Produkts
……………………………….
nachfolgend Kunde genannt
und
„czechpoint”
schließen nachfolgenden Vertrag.
1 Präambel
(Eventuell weitere Vorgeschichte, Erwartungen etc.)
2 Leistungen von „czechpoint”
Der Kunde beauftragt „czechpoint”, ein Multimediaprodukt (ggf. eine
Web-Site) auf der Grundlage des diesem Vertrag als Anlage beiliegenden
Pflichtenhefts erstellen zu lassen. „czechpoint” wird hierzu folgende
Leistungen auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und
der Bedingungen für Erstellungsleistungen, die Vertragsbestandteil sind,
erbringen:
Design-Leistungen
Programmierleistungen
…
3 Vergütung
Die Vergütung soll nicht nach Aufwand, sondern wie folgt geregelt
werden:
Die Parteien vereinbaren für die Leistungen ein verbindliches Budget
in Höhe von Euro ……….
(Alternative I) oder
die Parteien vereinbaren für die Leistungen ein unverbindliches
Budget in Höhe von Euro ………. auf der Grundlage der geltenden
Stundensätze von „czechpoint”.
(Alternative II)
4 Ansprechpartner
Die Parteien benennen einander folgende Ansprechpartner und deren
Stellvertreter:
| für „czechpoint”: |
(Ansprechpartner) |
| |
(Stellvertreter) |
| für den Kunden: |
(Ansprechpartner) |
| |
(Stellvertreter) |
Anlage: - Pflichtenheft
| Ort, Datum |
|
| …………………… |
……………………… |
| „czechpoint” |
Kunde |
|
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VII. Bedingungen für Erstellungsleistungen
1 Anwendungsbereich
Diese Bedingungen regeln ergänzend zu den Allgemeinen Bedingungen das
Erbringen von Erstellungsleistungen.
2 Leistungen
2.1 Die „czechpoint” wird für den Kunden Erstellungsleistungen
erbringen. Maßgebliche Grundlage hierfür ist das vom Kunden vorgelegte
Pflichtenheft.
2.2 Die „czechpoint” wird dem Kunden die Erstellungsleistungen nach
vollständiger Vergütungszahlung auf einem geeigneten Speichermedium
übergeben, „czechpoint” ist berechtigt, die Art des Speichermediums nach
billigem Ermessen (§315 BGB) zu bestimmen, wenn zuvor keine Einigung mit
dem Kunden herbeigeführt werden konnte. Die Kosten für das
Speichermedium trägt der Kunde.
2.3 „czechpoint” bietet an, nach Abschluss der Erstellungsleistungen für
den Kunden die Pflege dieser Leistungen zu übernehmen.
3 Test
3.1 Auf Wunsch von „czechpoint” übernimmt es der Kunde als
selbstständige Pflicht, bei der Überprüfung der Erstellungsleistungen
auf ihre Vertragsgemäßheit mitzuwirken (Test).
3.2 „czechpoint” wird dem Kunden rechtzeitig vor der Durchführung des
Tests das Testverfahren, den Ort, die Zeit sowie die bei dem Test vom
Kunden zu erbringenden Mitwirkungshandlungen mitteilen und ihn zur
Teilnahme an dem Test auffordern. Bei der Festlegung des Test-Zeitpunkts
wird „czechpoint” auf die Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.
3.3 Im Rahmen des Tests wird ein schriftliches Testprotokoll
erstellt, in dem der Ort, die Zeit, die technischen Umstände des Tests
sowie die Teilnehmer an dem Test festgehalten werden. Der Kunde wird im
Rahmen des Tests die Erstellungsleistungen auf ihre Vertragsgemäßheit
prüfen und für ihn erkennbare nachteilige Abweichungen der
Erstellungsleistungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit in
das Protokoll aufnehmen lassen.
3.4 Gibt der Kunde ihm im Rahmen des Tests erkennbare nachteilige
Abweichungen der Erstellungsleistungen von der vertraglich vereinbarten
Beschaffenheit nicht zu Protokoll, so gelten die Erstellungsleistungen
hinsichtlich dieser nicht gemeldeten Abweichungen als vertragsgemäß
erbracht. Für den Fall, dass der Kunde seiner Pflicht zur Teilnahme an
dem Test schuldhaft nicht oder nicht vollständig nachkommt, gilt
Entsprechendes hinsichtlich der bei einer pflichtgemäßen Teilnahme
erkennbaren Abweichungen. „czechpoint” wird den Kunden mit der Mitteilung
nach Absatz 2 auf diese Bedeutung seines Verhaltens hinweisen. Die
Pflicht des Kunden, auch nach Durchführung des Tests auf erkannte Mängel
hinzuweisen, bleibt hiervon unberührt.
4 Gewährleistung
4.1 Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in
öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln, sind keine
Beschaffenheitsangaben.
4.2 „czechpoint” leistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab
Ablieferung der Erstellungsleistungen Gewähr dafür, dass die
Erstellungsleistungen mängelfrei sind. Verlangt der Kunde Nacherfüllung
(Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache), so
kann „czechpoint” nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder mangelfreie
Erstellungsleistungen liefern.
4.3 Die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen ist davon
abhängig, dass Mängel innerhalb von einer Woche nach ihrem erstmaligen
Erkennen schriftlich gemeldet werden.
4.4 „czechpoint” kann die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde
die für die Erstellungsleistungen geschuldete Vergütung noch nicht
vollständig gezahlt hat und die ausstehende Vergütung unter
Berücksichtigung des Mangels nicht unverhältnismäßig hoch ist.
4.5 „czechpoint” haftet nicht in den Fällen, in denen der Kunde
Änderungen an den von „czechpoint” erbrachten Erstellungsleistungen
vorgenommen hat, es sei denn, dass diese Änderungen ohne Einfluss auf
die Entstehung des Mangels waren.
4.6 Der Kunde wird „czechpoint” bei der Mangelfeststellung und
-beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen
gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels
ergeben.
4.7 Sofern ein behaupteter Mangel nach entsprechender Untersuchung
nicht einer Gewährleistungsverpflichtung von „czechpoint” zuzuordnen ist,
kann der Kunde mit den für Verifizierung und Mangelbehebung entstandenen
Aufwendungen von „czechpoint” zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen
belastet werden.
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VIII. Vertrag über die Erbringung von Pflegeleistungen
…………………………………………
nachfolgend Kunde genannt
und
„czechpoint”
schließen nachfolgenden Vertrag.
1 Präambel
„czechpoint” hat für den Kunden eine Web-Site erstellt (Alternative I)
oder
der Kunde hat sich durch eine andere czechpoint eine Web-Site erstellen
lassen. (Alternative II)
Diese Site soll durch „czechpoint” nunmehr gepflegt werden.
2 Leistungen von „czechpoint”
Der Kunde beauftragt „czechpoint” mit der Pflege der in Anlage 1
beschriebenen Web-Site auf der Grundlage der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und der Bedingungen für Pflegeleistungen, die
Vertragsbestandteil sind.
Die Pflegeleistungen beziehen sich nicht auf die in Anlage 1
ausdrücklich ausgeschlossenen Bestandteile der Web-Site (Alternative I
zu Nummer 1)
oder
„czechpoint” übernimmt die Pflege von Software des Kunden, die von einem
anderen Anbieter erstellt wurde. Die Pflege ist deshalb nur dann
möglich, wenn „czechpoint” in die Lage versetzt wird. Ablauf, Struktur,
Funktionalitäten und Schnittstellen der Fremdsoftware umfassend
nachvollziehen zu können. Der Kunde wird „czechpoint” daher alle ihm
verfügbaren Unterlagen (Dokumentation, Quellcode etc.) zu dieser
Software zur Verfügung stellen, es sei denn, dies ist ihm aufgrund
vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen nicht möglich. Die
Bestandteile der Software, für die diese Unterlagen nicht zur Verfügung
gestellt werden können, werden von der Pflege ausgenommen.
(Alternative II zu Nummer 1)
3 Vorhaltekosten
Die Durchführung der Pflegeleistungen nach diesem Vertrag erfordert
das Vorhalten einer Mindestzahl qualifizierter Mitarbeiter. Die
hierdurch entstehenden Vorhaltekosten hat der Kunde in Höhe von Euro
………. monatlich zzgl. USt. in gesetzlicher Höhe zu entrichten.
In Anspruch genommene Pflegeleistungen werden mit den Vorhaltekosten
im Monat der Inanspruchnahme verrechnet (Alternative I)
oder
in Anspruch genommene Pflegeleistungen werden nicht mit den
Vorhaltekosten im Monat der Inanspruchnahme verrechnet. (Alternative II)
4 Ansprechpartner
Die Parteien benennen einander folgende Ansprechpartner und deren
Stellvertreter:
| Für „czechpoint”: |
(Ansprechpartner) |
| |
(Stellvertreter) |
| Für den Kunden: |
(Ansprechpartner) |
| |
(Stellvertreter) |
5 Hosting (Optional)
Die Web-Site wird nicht bei „czechpoint” gehostet, sondern bei … . Die
Pflege erfolgt im Wege der Datenfernübertragung. Die für die Pflege
erforderlichen Zugriffsrechte sind in der Anlage 2 niedergelegt. Für
Störungen im Bereich der Telekommunikationsnetze oder des hostenden
Unternehmens ist „czechpoint” nicht verantwortlich.
Anlagen:
Anlage 1 Beschreibung der zu pflegenden Web-Site
Anlage 2 Zugriffsrechte
Hamburg, den
| ………………… |
……………………… |
| „czechpoint” |
Kunde |
|
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IX. Bedingungen für Pflegeleistungen
1 Anwendungsbereich
Diese Bedingungen regeln ergänzend zu den Allgemeinen Bedingungen das
Erbringen von Pflegeleistungen.
2 Leistungen
2.1 Die „czechpoint” erbringt für den Kunden außerhalb von
Gewährleistungsverpflichtungen Pflegeleistungen gemäß der jeweiligen
Beauftragung durch den Kunden. Zu den Pflegeleistungen gehören sowohl
die Vornahme von Änderungen und Erweiterungen der Web-Site als auch
damit zusammenhängende Beratungsleistungen. Nicht zu den
Pflegeleistungen gehört die grundlegende Neu- oder Umgestaltung der
Web-Site (z. B. Relaunch).
2.2 „czechpoint” verpflichtet sich, die Aufträge des Kunden zur
Erbringung von Pflegeleistungen anzunehmen, sofern ihr dies aus
betrieblichen Gründen möglich ist. Zur Ablehnung eines Auftrags ist
„czechpoint” insbesondere dann berechtigt, wenn ihr keine ausreichenden
personellen oder technischen Ressourcen zur Verfügung stehen, um den
Auftrag auszuführen, oder der Auftrag vom Kunden nicht hinreichend
spezifiziert ist.
2.3 „czechpoint” wird dem Kunden die Ablehnung eines Auftrags
unverzüglich mitteilen.
3 Mitwirkungsleistungen
3.1 Der Kunde wird bei Auftragserteilung alle zur Durchführung des
Pflegeauftrags erforderlichen Informationen an „czechpoint” übermitteln.
Auf Anforderung von „czechpoint” wird er unverzüglich „czechpoint” noch
fehlende Informationen nachreichen.
3.2 Der Kunde wird, sofern die Pflegeleistungen nur mit Unterstützung
Dritter erbracht werden können (z. B. Pflege einer nicht bei „czechpoint” gehosteten Web-Site), die erforderliche Unterstützung veranlassen.
4 Kündigung
4.1 Jede Partei kann diesen Vertrag mit einer Frist von sechs Wochen
zum Kalenderquartalsende schriftlich kündigen. Bereits angenommene
Aufträge sind durch die Kündigung nicht betroffen.
4.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5 Abnahmeverfahren
5.1 Die Parteien legen rechtzeitig ein verbindliches Abnahmeverfahren
für die Pflegeleistungen fest. Im Rahmen der Abnahme wird ein
schriftliches Abnahmeprotokoll erstellt.
5.2 „czechpoint” wird den Kunden rechtzeitig auffordern, die
abnahmepflichtigen Leistungen auf der Grundlage des Abnahmeverfahrens
abzunehmen.
5.3 Der Kunde nimmt die Werkleistungen innerhalb einer Frist von 14
Kalendertagen nach Zugang der Aufforderung zur Abnahme ab oder lehnt
eine Abnahme ab. Erklärt sich der Kunde innerhalb dieser Frist zu der
Abnahme nicht, indem er weder eine Ablehnung der Abnahme ausspricht noch
wesentliche Mängel rügt, gelten die Leistungen auch bei Vorliegen
wesentlicher Mängel als durch den Kunden abgenommen, wenn der Kunde auf
diese Wirkungen bei der Aufforderung zur Abnahme hingewiesen wurde.
6 Übergabe der Pflegeleistung
Nach Abnahme und vollständiger Vergütungszahlung wird „czechpoint” dem
Kunden die entsprechenden Pflegeleistungen auf einem geeigneten
Speichermedium übergeben. „czechpoint” ist berechtigt, die Art des
Speichermediums nach billigem Ermessen zu bestimmen, wenn zuvor keine
Einigung mit dem Kunden herbeigeführt werden konnte. Die Kosten für das
Speichermedium trägt der Kunde.
7 Gewährleistung
7.1 Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in
öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln, sind keine
Beschaffenheitsangaben.
7.2 „czechpoint” leistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Abnahme
Gewähr dafür, dass die erbrachten Leistungen nicht mit Mängeln behaftet
sind.
7.3 Die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen ist davon
abhängig, dass Mängel innerhalb von einer Woche nach ihrem erstmaligen
Erkennen schriftlich gemeldet werden.
7.4 „czechpoint” kann die Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder
Neuherstellung) verweigern, solange der Kunde die für die Leistung
geschuldete Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und die
ausstehende Vergütung unter Berücksichtigung des Mangels nicht
unverhältnismäßig hoch ist.
7.5 „czechpoint” haftet nicht in den Fällen, in denen der Kunde
Änderungen an den von „czechpoint” erbrachten Leistungen vorgenommen hat,
es sei denn, dass diese Änderungen ohne Einfluss auf die Entstehung des
Mangels waren.
7.6 Der Kunde wird „czechpoint” bei der Mangelfeststellung und
-beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen
gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels
ergeben.
7.7 Sofern ein behaupteter Mangel nach entsprechender Untersuchung
nicht einer Gewährleistungsverpflichtung von „czechpoint” zuzuordnen ist,
kann der Kunde mit den für Verifizierung und Mangelbehebung entstandenen
Aufwendungen von „czechpoint” zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen
belastet werden.
8 Hinterlegung des Quellcodes
8.1 Auf Verlangen des Kunden hat „czechpoint” stets die aktuelle Version
des Quellcodes für die von „czechpoint” nach diesem Vertrag zu pflegende
Software bei einem vom Kunden zu bestimmenden Notar zu hinterlegen. Die
Verpflichtung besteht für Quellcode, der sich auf die Software von
Drittanbietern bezieht jedoch nur, wenn „czechpoint” gegenüber dem
Drittanbieter berechtigt ist, den Quellcode nach Maßgabe dieser
Bestimmungen zu hinterlegen. Die Hinterlegung aktueller Versionen des
Quellcodes erfolgt in vierteljährlichen Abständen.
8.2 Die Parteien werden mit dem Notar eine Hinterlegungsvereinbarung
schließen, die die in diesem Vertrag enthaltenen Regelungen
berücksichtigt. In dieser Vereinbarung ist auch sicherzustellen, dass
der Kunde einmal je Kalendervierteljahr durch einen öffentlich
bestellten Sachverständigen Einsicht in die bei dem Notar hinterlegten
Unterlagen nehmen kann, um die Einhaltung der Hinterlegungsvereinbarung
durch „czechpoint” zu überprüfen. Der Sachverständige ist zur
Verschwiegenheit zu verpflichten. Die Kosten des Notars und des
Sachverständigen gehen zu Lasten des Kunden.
8.3 Ist „czechpoint” binnen einer vom Kunden gesetzten angemessenen
Frist unter Androhung der Übernahme des Quellcodes nicht in der Lage,
ihren Verpflichtungen zur Softwarepflege nach diesem Vertrag
nachzukommen, so ist der Kunde nach vorheriger schriftlicher Mitteilung
gegenüber „czechpoint” berechtigt, den Quellcode von dem Notar
herauszuverlangen. Einzelheiten hierzu regelt die mit dem Notar
getroffene Hinterlegungsvereinbarung.
8.4 Für den Fall der Herausgabe des Quellcodes an den Kunden erhält
der Kunde ein einfaches Recht zur Bearbeitung des Quellcodes, zu seiner
Übersetzung in einen maschinenlesbaren Objectcode und damit zur Änderung
der dem Kunden überlassenen Software. Das Bearbeitungsrecht umfasst nur
solche Bearbeitungen, die nach diesem Vertrag Gegenstand der Leistungen
von „czechpoint” sein könnten. Soweit dies zur Bearbeitung des Quellcodes,
Übersetzung in einem maschinenlesbaren Object-Code und zur Änderung der
dem Kunden überlassenen Software erforderlich ist, kann der Kunde die
ihm eingeräumten Nutzungsrechte - auf das erforderliche zeitliche Maß
beschränkt - übertragen und den Quellcode zugänglich machen. Die
bestehenden Urheberrechte der czechpoint bleiben unberührt.
8.5 Die vorstehend geregelte Übertragung der Nutzungsrechte sowie die
Zugänglichmachung des Quellcodes sind nur gegenüber Mitarbeitern oder
Subunternehmern des Kunden gestattet, die der Kunde zur Bearbeitung und
Übersetzung des Quellcodes einschaltet.
8.6 Im Übrigen steht dem Kunden ein Recht zur Vervielfältigung,
Verbreitung, Vermietung oder sonstigen Zugänglichmachung des Quellcodes
gegenüber Dritten nicht zu.
8.7 Der Kunde wird die ihm durch Zugang zu dem Quellcode vermittelten
Informationen über den Quellcode geheim halten und an Dritte nicht
weitergeben. Der Kunde wird auch sicherstellen, dass den Personen, denen
er nach Absatz 5 den Quellcode zugänglich machen darf, eine
entsprechende Geheimhaltungspflicht auferlegt wird.
8.8 „czechpoint” kann den hinterlegten Quellcode nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Kunden vom Notar herausverlangen.
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X. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Zusammenarbeit
1.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten
sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der
Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
1.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen
fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind,
hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen „czechpoint” unverzüglich
mitzuteilen.
1.3 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren
Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die
sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.
1.4 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich
jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen
Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren
Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen
Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
1.5 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen
über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um
gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrags eingreifen zu
können.
1.6 Über den Informationsaustausch der Ansprechpartner wird „czechpoint”
ein Protokoll erstellen. Das Protokoll ist dem Kunden zu übermitteln.
Bei gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in das
Protokoll aufnehmen zu lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche
nach Empfang des Protokolls auszuüben.
2 Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Kunde unterstützt „czechpoint” bei der Erfüllung ihrer
vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das
rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen. Datenmaterial sowie
von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies
erfordern. Der Kunde wird „czechpoint” hinsichtlich der von „czechpoint” zu
erbringenden Leistungen eingehend instruieren.
2.2 Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter
zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die
erforderliche Fachkunde verfügen.
2.3 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, „czechpoint” im Rahmen der
Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o. Ä.) Materialien zu
beschaffen, hat der Kunde diese „czechpoint” umgehend und in einem
gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur
Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen
Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die
hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass „czechpoint” die
zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
2.4 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
3 Beteiligung Dritter
Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für
ihn im Tätigkeitsbereich von „czechpoint” tätig werden, hat der Kunde wie
für Erfüllungsgehilfen einzustehen. „czechpoint” hat es gegenüber dem
Kunden nicht zu vertreten, wenn „czechpoint” aufgrund des Verhaltens eines
der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden
ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
4 Termine
4.1 Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von „czechpoint”
nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.
4.2 Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich
festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach
§286 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät
(verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als
verbindlich zu bezeichnen.
4.3 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik,
Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der
Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des
Kunden (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen,
Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat „czechpoint”
nicht zu vertreten und berechtigen „czechpoint”, das Erbringen der
betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. „czechpoint” wird dem Kunden
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
5 Leistungsänderungen
5.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von
„czechpoint” zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen
Änderungswunsch schriftlich gegenüber „czechpoint” äußern. Das weitere
Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei
Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8
Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann „czechpoint” von dem Verfahren
nach den Absätzen 2 bis 5 absehen.
5.2 „czechpoint” prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung
insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben
wird. Erkennt „czechpoint”, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der
Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt
„czechpoint” dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der
Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen
Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der
Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt „czechpoint” die
Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen
Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete
Änderungsverfahren endet dann.
5.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird „czechpoint” dem Kunden die
Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen
darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag
für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der
Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
5.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags
für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das
Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf
die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
5.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das
Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim
ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der
Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung
der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.
5.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter
Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über
den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden
Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit
erforderlich verschoben. „czechpoint” wird dem Kunden die neuen Termine
mitteilen.
5.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden
Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des
Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige
Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den
Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen,
im Übrigen nach der üblichen Vergütung von „czechpoint” berechnet.
5.8 „czechpoint” ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden
Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder
Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von „czechpoint” für den
Kunden zumutbar ist.
6 Vergütung
6.1 Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und
Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung
anfallende Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt,
wenn der Anreiseweg vom Sitz von „czechpoint” mehr als 50 km beträgt. Die
reine Reisezeit wird nicht vergütet. Für die Abwicklung von Aufträgen
mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet
wird, kann „czechpoint” eine Handling Fee in Höhe von ………… (Anmerkung:
individueller Satz der czechpoint einzutragen) erheben.
6.2 Die Vergütung von „czechpoint” erfolgt grundsätzlich nach
Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die
Vergütung des Zeitaufwands sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von
„czechpoint”, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. „czechpoint” ist
berechtigt, die den Vereinbarungen zugrunde liegenden Vergütungssätze
nach billigem Ermessen (§315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von
„czechpoint” erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind
unverbindlich.
6.3 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer
Leistung von „czechpoint” getroffen, deren Erbringung der Kunde den
Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der
Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel
gelten die von „czechpoint” für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze
als üblich.
6.4 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl.
der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7 Rechte
7.1 „czechpoint” gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das
einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese
Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der
Leistungen, gelten die §§69d und 66e des Urheberrechtsgesetzes.
7.2 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist
unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu
erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder
sonst wie zu verwerten.
7.3 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der
Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. „czechpoint”
kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich
der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzugs widerrufen.
8 Schutzrechtsverletzungen
8.1 „czechpoint” stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen
Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und
sonstige Schutzrechte) frei. Der Kunde wird „czechpoint” unverzüglich über
die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der
Kunde die czechpoint nicht unverzüglich über die geltend gemachten
Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.
8.2 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf „czechpoint” -
unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden - nach eigener
Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach
vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter
Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine
Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die
erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
9 Rücktritt
Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder
des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn „czechpoint”
diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.
10 Haftung
10.1 „czechpoint” haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für
leichte Fahrlässigkeit haftet „czechpoint” nur bei Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10.2 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig
beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen
Entstehung typischerweise gerechnet worden muss. In jedem Fall ist die
Haftung begrenzt auf Euro (Anmerkung: hier ist ein von der czechpoint
festzulegender Betrag - bspw. die vereinbarte Vergütung - einzusetzen).
10.3 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet „czechpoint”
insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde
unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch
sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand
wiederhergestellt werden können.
10.4 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der
Erfüllungsgehilfen von „czechpoint”.
11 Abwerbungsverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der
Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter
von „czechpoint” abzuwerben oder ohne Zustimmung von „czechpoint” anzustellen.
Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der
Kunde, eine von „czechpoint” der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall
vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.
12 Geheimhaltung, Presseerklärung
12.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen,
mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die
Zwecke dieses Vertrags verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht
werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich
gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind
nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen
Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
12.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit
über den Inhalt dieses Vertrags und über die bei dessen Abwicklung
gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
12.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung
des Vertragsverhältnisses hinaus.
12.4 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr
übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach
Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die
andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen
geltend machen kann.
12.5 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei
auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher
Abstimmung - auch per E-Mail - zulässig.
13 Schlichtung
13.1 Die Parteien versuchen, bei allen Meinungsverschiedenheiten aus
oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung
durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern
herbeizuführen.
13.2 Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten
sollen durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine
Partei die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie
den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn sie dies der anderen
Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat.
13.3 Um ein Schlichtungsverfahren durchzuführen, werden die Parteien
die Schlichtungsstelle des Deutscher Multimedia Verband e.V., Kaistraße
14 in 40221 Düsseldorf, anrufen mit dem Ziel, die
Meinungsverschiedenheit nach dessen Schlichtungsordnung ganz oder
teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen.
13.4 Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien
wechselseitig auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem
streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach
Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der
Verjährung.
13.5 Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der
vorangehenden Erörterung zwischen den Ansprechpartnern, betroffenen
Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Schlichtung und
gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Schlichtungsergebnisse
zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.
14 Sonstiges
14.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die
Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des §354a
HGB bleibt hiervon unberührt.
14.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem
jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
14.3 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die
rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
14.4 „czechpoint” darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen
Medien als Referenzkunden nennen. „czechpoint” darf ferner die erbrachten
Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie
hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes
berechtigtes Interesse geltend machen.
15 Schlussbestimmungen
15.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen
müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen
haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen
haben, können auch per E-Mail erfolgen.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall
die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die
dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe
kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
15.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht
Vertragsbestandteil.
15.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
15.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus
oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von „czechpoint”.
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